Am 25. November stimmen wir über das «Gesetz zur Überwachung von Sozialversicherten» – kurz, über die Sozialdetektive ab. Es ist wichtig NEIN zu stimmen. Ansonsten werden normale Bürgerinnen und Bürger wie du und ich kriminalisiert und wir öffnen einem Überwachungsstaat Tür und Tor.
Es gab Zeiten, in denen setzte sich die FDP für rechtsstaatliche Freiheiten ein. Diese Zeiten sind allerdings lange vorbei. Heute setzt sich die FDP nur für die Freiheit des Geldes und Kapitals ein. Sozialhilfeempfänger und Versicherte sollen drangsaliert werden, Steuerbetrüger werden geschützt.
Es braucht deshalb ein klares NEIN der Zivilbevölkerung gegen das Gesetz zur Überwachung von Sozialversicherten. Die Freiheit des Einzelnen vor willkürlicher Überwachung durch den Staat oder irgendwelche private Detektivfirmen muss verteidigt werden. Die Gründe liegen auf der Hand:
- Mit dem neuen Gesetz kann jeder überwacht werden, auch du. Und zwar in den eigenen vier Wänden. Das Gesetz ermöglich die einfache und fast grenzenlose Überwachung von Krankenversicherten (das sind wir alle), von AHV-Bezügern, von Arbeitslosen und von EL-Empfängerinnen.
- Mit dem neuen Gesetz werden ehrliche Bürgerinnen und Bürger kriminalisiert. Alleine der Umstand, dass man Leistungen der Krankenkasse oder der Arbeitslosenversicherung bezieht, genügt für eine Überwachung. Obwohl wir notabene alle in diese Versicherungen eingezahlt haben.
- Der Schutz der Privatsphäre ist ein unantastbares Grundrecht. Keine privaten oder staatlichen Stellen sollen die Möglichkeit haben, dich auszuspionieren.
- Die Instrumente um gegen Versicherungsbetrug vorzugehen bestehen bereits heute und genügen vollends.
- Die normalen Bürgerinnen und Bürger sollen kriminalisiert werden und reiche Steuerbetrüger geniessen den Schutz vom Schweizer Gesetz? Nicht mit uns. Gerade umgekehrt müsste es sein.
Stimme deshalb Nein am 25 November. Wenn du auch sonst aktiv werden und dich an der Kampagne beteiligen willst, hier findest du Argumentarien und gratis Kampagnenmaterial.
Danke für eure Einschätzung. Wie kommt ihr aber darauf, dass jeder in “den eigenen vier Wänden” überwacht werden darf? Das ist gemäss Abstimmungsunterlagen explit verboten. Die, wie ihr schreibt, “fast grenzenlose Überwachung” bezieht sich auf den öffentlichen Raum sowie von öffentlichem Raum aus ohne weiteres einsehbaren Orten wie zum Beispiel einen Balkon. Innenräume sind davon explizit ausgeschlossen.
hey Jane Doe,
Danke für dein Feedback! Es ist wahrscheinlich ein grosses Problem – und ein wichtiger Grund für eine Ablehnung des Gesetzes – dass es so offen formuliert ist. Alles (oder sehr vieles ist möglich). Es gibt verschiedene Einschätzungen, die davon ausgehen, dass auch eine Überwachung in den eigenen vier Wänden möglich wäre. Dass also bspw. ein von einer Versicherung beauftragter Detektiv Fotos von Aktivitäten Krankenversicherter in ihrer eigenen Wohnung machen könnte oder auch relevante Telefone abgehört werden dürften. Auch soll bspw. der Einsatz von Drohnen oder der Standorbestimmung erlaubt sein.
Verschiedene Gruppierungen haben das Abstimmungsbüchlein als tendenziös verurteilt, weil darin Feststellungen gemacht werden, die sich rein aus dem entstehenden Gesetz nicht ableiten lassen. Falls das BSV die Praxis der Überwachung auch in den eigenen vier Wänden gutheissen würde, wäre diese also durchaus denkbar.
Merci für dein genaues Durchlesen und das gute Feedback.