Du ahnst nichts Böses, wenn du dir eine Wohnung in Zürich suchst. Aber Schwups und du bist Spielball des globalen Finanzkapitals. Ein Erfahrungsbericht über Wohnungsmarkt, globales Finanzkapital und die Auswirkungen auf die Immobilien-Blase in der Schweiz…
Zusammen mit einem Kumpel habe ich eine nett renovierte 3-Zimmerwohung im Zürcher Stadt-Kreis 4 bezogen. Die Miete beträgt monatlich 2‘500.- (exkl. 280.- Nebenkosten). Die Wohnung wurde umfassend renoviert und es gibt neu einen grosszügigen Balkon. Deshalb schien uns die Miete auf den ersten Blick passabel. Vor allem wenn du erlebst, wie schwierig es ist, in Zürich eine Wohnung zu finden. Du bist einfach nur froh, eine passende gefunden zu haben.
Freudig haben wir den Mietvertrag erwartet. Dieser wurde zusammen mit dem «Formular zur Mitteilung des Anfangsmietzinses» zugeschickt. Im Kanton Zürich sind die Vermieter verpflichtet, den Mieter über den Mietzins der Vormieter zu informieren. Das Formular zeigte uns, dass die Vormieter unserer Wohnung 1224.- bezahlten. Bei ungefähr gleichbleibenden Nebenkosten wurde unser Mietzins verdoppelt. Der Vermieter, hinter dem ein börsenkotierter Konzern steht, hat den Anstieg mit der «Anpassung an die quartier- und ortsüblichen Preise» begründet. Wenn sich die Ortsüblichkeit nicht beweisen lasse, so werden die «wertvermehrenden Investitionen der Totalsanierung» geltend gemacht. Bei Totalsanierungen dürfen nach Gesetz maximal 50% bis 70% der wertvermehrenden Investitionskosten auf den Mieter umgewälzt werden.
Die Schlichtungsbehörde
Nach Recherchen und langen Diskussionen mit befreundeten Juristen und Spezialisten vom Mieterverband haben wir beschlossen, den Anfangsmietzins anzufechten. Auf der Webseite der kantonalen Schlichtungsbehörde kann dazu ein Formular ausgefüllt werden. Im Rahmen einer Verhandlung versucht die Schlichtungsbehörde, zwischen dem Vermieter und dem Mieter zu vermitteln, indem sie den Streitparteien einen Vergleich vorschlägt. Die Behörde besteht aus einem unabhängigen Vorsitzenden und je einem Vertreter der beiden Interessengruppen der Vermieter und der Mieter. Das Verfahren ist gratis.
Das Verhandlungsergebnis
Die Schlichtungsbehörde hat nach Anhörung beider Parteien den Vorschlag unterbreitet, monatlich 100.- Mietzinsreduktion zu vereinbaren. In der Begründung ist die Schlichtungsbehörde explizit nicht auf die quartierüblichen Preise eingegangen, weil der Vermieter diese nicht beweisen konnte/wollte. Stattdessen ist die Schlichtungsbehörde unserem Argument gefolgt: Der Vermieter versuchte, einen zu grossen Anteil der Investitionskosten für die Renovation auf unsere Miete zu überwälzen. Zwar wäre unserer Meinung nach sogar eine Mietzinsreduktion zwischen 350.- und 400.- notwendig gewesen, weil im vorliegenden Fall maximal 50% der Investitionen als wertvermehrend taxiert werden können. Doch am Schluss war es ein Abwägen: Einen Vergleich abschliessen mit 100.- Mietzinsreduktion auf sicher oder den Gang vors Bezirksgericht mit unsicherem Ausgang und allfälligen Verfahrenskosten, die wir vielleicht hätten tragen müssen. Vor allem hätten wir als Mieter – wenn der Vergleich gescheitert wäre – vor Gericht als Kläger auftreten müssen. Wir haben uns auch deshalb für die 100.- auf sicher entschieden. Für uns ist dieses Verhandlungsergebnis insgesamt ein Sieg.
Warum ist dieser Effort nötig?
Börsenkotierte Immobilien-Konzern wie Mobimo, Swiss Prime Site, PSP, Allreal und die Immobilienfonds der CS und der UBS dominieren den Schweizer Immobilienmarkt. Der einzige Geschäftszweck dieser Firmen besteht darin, Renditen für die Investoren aus aller Welt zu erwirtschaften. Zwecks Gewinnmaximierung werden die Mieter wie eine Zitrone ausgepresst. Mieten explodieren nicht primär, weil es eine zu grosse Nachfrage gibt, sondern weil die grossen Immobilien-Konzerne nur mit steigenden Mieten eine Rendite erwirtschaften können. Wohnungen dienen nicht dem Wohnen, sondern der Kapitalvermehrung des globalen Finanzkapitals (siehe Interview Badran im MV). Mit kontinuierlichem Bevölkerungszuwachs und Wohnzwang (irgendwo musst du wohnen) ist es ein leichtes Spiel für die Immobilien-Konzerne.
Was ist zu tun?
- Für die Mieter gilt es, die rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Immer und überall. Mietzinserhöhungen sind in jedem Fall zu überprüfen. Wenn du das machst, bist du kein Verbrecher. Im Gegenteil: Du nimmst deine Bürgerpflicht war, indem du die missbräuchliche Mietzinstreiberei der Immobilien-Konzerne unterbindest. Dein lokales Handeln hat einen dämpfenden Effekt auf die Immobilien-Blase in der Schweiz.
- Politischer Druck ausüben: Unterschreibe die Initiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» und setze dich in politischen Diskussion für das Anliegen ein.
Die makement-Kontext Beiträge wiedergeben persönliche Ansichten der jeweiligen Autoren auf aktuelle, wirtschaftspolitische Themen.
Eine Übersicht der Kontext Beiträge findest du hier: Kontext – Beiträge
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Danke für diesen Beitrag. Ich möchte dabei noch auf eine interessante Überlegung von Werner Vontobel, der Umverteilung von Mietern zu Vermietern, hinweisen:
„Seit 2001 sind die Mieten in der Schweiz um 17% schneller gestiegen als die allgemeine Teuerung. Weil aber im selben Zeitraum der Referenzzinssatz der Hypotheken von 4,5% auf 1,75% gesunken ist, hätten die Mieter laut Mietrecht Anrecht auf eine Mietzinssenkung von 25% gehabt. 17% mehr statt 25% weniger ergibt eine Differenz von rund 40%. Bezogen auf die jährlich rund 75 Milliarden Franken Ausgaben für Miete und Wohnen entspricht das einem Aufpreis bzw. einem jährlichen Einkommenstransfer von rund 25 Milliarden Franken oder etwa 6% der Lohneinkommen.“
Fazit: die Ungleichheit in der Schweiz wird eben auch durch den Immobilienmarkt getrieben! Unter dem Strich bezahlen die Schweizer/innen den Bodenbesitzern mehr als dem Staat!